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UN-Kinderrechtskonvention

Diese Konvention der Vereinten Nationen sichert als international gültiger Vertrag jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, (engl. Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich die Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.

Weiterführende Informationen

Aus aktuellem Anlass in Österreich:
Kinder gehören nicht ins Gefängnis

Mit dieser aktuellen Initiative der Cariats in Österreich (in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen und Persönlichkeiten) wird folgende Forderung erhoben: Daher fordern wir von den Abgeordneten zum Nationalrat, die uneingeschränkte Aufnahme der Kinderrechtskonvention in die Verfassung. Nähere Informationen dazu sowie eine online Unterstützungserklärung finden Sie hier: Caritas Wien
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